Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reventic GbR
Reventic GbR
vertreten durch Max Reetz und Tobias Gigas
Saarlandstraße 8
22303 Hamburg
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über DJ‑Dienstleistungen, technische Ausstattungen, Fotobox-Vermietungen, Vermittlungen und verwandte Leistungen, die zwischen Reventic und dem Kunden abgeschlossen werden.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Reventic anerkannt wurden.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- Angebote, von Reventic sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich benannt.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung durch Reventic oder durch tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis.
- Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe des im Angebot ausgewiesene Anzahlungsbetrags fällig. Hierzu erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung.
- Die Restzahlung ist innerhalb 10 Tage nach dem Veranstaltungstermin ohne Abzug fällig. Hierzu erhält der Kunde eine Rechnung über die Restzahlung.
- Bei verspäteter Zahlung behält sich die Reventic vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen und/oder den Vertrag zu kündigen.
§ 4 Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
Bei Stornierung der gebuchten Dienstleistung und/oder Technik durch den Kunden gelten folgende Stornopauschalen:
- bis zu 90 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50 % der Auftragssumme
- ab 90 Tagen vor Veranstaltungsdatum: 75 % der Auftragssumme
- ab 30 Tagen vor Veranstaltungsdatum: 100 % der Auftragssumme
- Eine Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend).
Sollte die Veranstaltung vom Kunden auf ein anderes Datum verschoben werden und der neue Termin von Reventic übernommen werden können, kann die Stornogebühr entfallen oder reduziert werden – dies liegt im Ermessen von Reventic.
§ 5 Reventic DJ-Ersatzgarantie
- Im Falle eines Ausfalls eines DJ übernimmt Reventic im Rahmen der DJ-Ersatzgarantie die Organisation eines geeigneten Reventic Ersatz-DJs, um die Veranstaltung in gewohnter Qualität durchzuführen. Ein Anspruch auf die DJ-Ersatzgarantie besteht nur, wenn diese im Angebot oder Vertrag zur Buchung schriftlich vereinbart wurde.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 6 Ausfall und höhere Gewalt
- Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Verbote, Pandemieauflagen) haftet Reventic nicht für die Nichterfüllung des Vertrages.
- Bereits erbrachte Leistungen oder vorbereitende Aufwendungen (z. B. Planung, Buchungen, Technikvorhaltung) können anteilig berechnet werden.
- Die Parteien verpflichten sich, in solchen Fällen eine einvernehmliche Lösung zu finden.
§ 7 Haftung
- Reventic haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Reventic nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Der Kunde haftet für Schäden am Equipment und Fotoboxen von Reventic, sofern diese durch ihn oder Dritte (z. B. Gäste) verursacht wurden.
§ 8 Bild-, Ton- und Nutzungsrechte
- Reventic ist berechtigt, während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen und für eigene Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Social Media).
- Der Kunde kann der Verwendung dieser Aufnahmen jederzeit widersprechen.
§ 9 Hinweis zur GEMA-Anmeldung
- Bei Buchung eines DJs über Reventic ist der Kunde, der Veranstalter oder die Veranstaltungsstätte verpflichtet, die Anmeldung bei der GEMA selbstständig, fristgerecht und ordnungsgemäß durchzuführen.
- Die daraus resultierenden Kosten, Gebühren oder Abgaben sind vollständig vom Kunden zu tragen.
- Reventic übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für fehlende oder fehlerhafte GEMA-Anmeldungen.
- Private Veranstaltungen, wie z.B. Hochzeitsfeiern, sind von der GEMA-Anmeldung ausgenommen sein. Dies ist im Vorfeld vom Kunden eigenständig zu prüfen.
§ 10 Datenschutz
- Reventic verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zu verarbeiten.
- Die für die Vertragserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Veranstaltungsdetails) werden zur Bearbeitung des Auftrags und zur Kommunikation mit dem Kunden genutzt.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist (z. B. an Partnerunternehmen für Technik, Fotobox oder andere Event-Dienstleistungen).
- Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und diese zu berichtigen oder löschen zu lassen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von Reventic zu finden.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Reventic (Hamburg), sofern gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich zulässige Ersatzregelung zu treffen.
Stand: 01/2025